Über uns

Ein besonderes OSZ im Herzen Berlins:

Höherqualifizierende Schulabschlüsse * Doppelqualifikationen * Berufsschule & Wirtschaftsgymnasium * Repetitorien & Lerninseln * Individuelle Lernförderung * Coaching & Beratung * digital & hybrid * Sprachband & Auslandsaufenthalte 

Das OSZ Lotis ist ein großes Oberstufenzentrum im Herzen Berlins und beherbergt unterschiedliche Bildungsgänge von der Berufsvorbereitung über die Berufsschule bis hin zum Beruflichen Gymnasium und berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten. Der Schulname steht für die verschiedenen Ausbildungsberufe in den Berufsfeldern Logistik, Touristik und Steuern.

Schulbroschüre 2022

Hier geht es zu einem virtuellen Rundgang durch das barrierefreie Schulgebäude!

Im System der dualen Ausbildung wird die Leistungsfähigkeit unseres Oberstufenzentrums gerade auch von den Sozialpartnern hoch geschätzt.

Schüler*innen, die sich nach der 10. Klasse zum Besuch des Wirtschaftsgymnasiums an unserem Oberstufenzentrum entschließen, sind für ein Studium oder für eine spätere Ausbildung gut gerüstet. Das Abitur ist bundesweit an allen Universitäten für alle Fachgebiete anerkannt. Bei Aufnahme eines Studiums in Wirtschaft oder Recht fällt der Einstieg in die Universität besonders leicht. Unser Oberstufenzentren widmet sich außerdem der Berufsvorbereitung im Berufsfeld Wirtschaft und bietet die Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Unser ruhig gelegener grüner Schulhof lädt nicht nur im farbenfrohen Herbst zum Verweilen ein…

… aber dann ist er ganz besonders schön!

Unser Oberstufenzentrum besitzt einen hochleistungsfähigen 1 Gigabit-Internetanschluss und sämtliche Räume sind vernetzt und mit Beamer und PC ausgestattet, so dass mit modernen Medien überall im Gebäude online gearbeitet werden kann. Und wir können auch digital & hybrid.

Schul- und Hausordnung

Die­se Schul- und Haus­ord­nung ist von Schü­le­r*in­nen und Lehr­kräf­ten ge­mein­sam in der Schul­kon­fe­renz, dem höch­sten Gre­mi­um des OSZ Lo­tis, aus­ge­han­delt und be­schlos­sen wor­den. Sie soll den Rah­men für das Zu­sam­men­le­ben in der Schul­ge­mein­schaft ge­ben.

Die Schul- und Haus­ord­nung wird von Zeit zu Zeit an ver­än­der­te An­for­de­run­gen an­ge­passt.

1. Das OSZ Lotis ist eine Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage.

Dies ist für uns Anspruch und Verpflichtung, über Ausgrenzung und Rassismus

aufzuklären und regelmäßig Schüler-Projekte zu dem Thema zu veranstalten.

a. Niemand darf wegen seiner*ihrer Herkunft, seines*ihres Geschlechts, seiner*ihrer Hautfarbe, religiösen Überzeugung, Behinderung oder insbesondere seiner*ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homosexualität, Bisexualität, Transsexualität) diskriminiert werden.

b. Es ist jedem*r am OSZ verboten, rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder sexistische Äußerungen, Texte oder Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten.

c. Wir fordern alle Schüler*innen, Lehrer*innen und weiteren Beschäftigten des OSZ zu Zivilcourage auf.

2. Das Schulgebäude ist ab 07:30 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr.

   Schulfremde Personen müssen sich in der Verwaltung melden.

            Unterrichtszeiten:

            08.00 bis 09.30 Uhr         –   1. / 2. Stunde

            09.50 bis 11.20 Uhr           –   3. / 4. Stunde

            11.50 bis 13.20 Uhr           –   5. / 6. Stunde

            13.35 bis 15.05 Uhr           –   7. / 8. Stunde

            Pausenzeiten:

            09.30  bis 09.50 Uhr        (20 Minuten)

            11.20  bis 11.50 Uhr           (30 Minuten)

            13.20  bis 13.35 Uhr           (15 Minuten)

3. Falls zehn Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, informiert ein*e Klassensprecher*in das Sekretariat für Schülerangelegenheiten (Raum 1.4.05).

4. Bei Wechsel des Unterrichtsraumes ist das bisherige Klassenzimmer unverzüglich bei Pausenbeginn zu räumen. Findet der Unterricht in Fachräumen statt, versammeln sich die betreffenden Schüler*innen dort rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn.

Bei Verlassen des Unterrichtsraumes – wenn es keine nachfolgende Klasse gibt – sind

– die Fenster zu schließen

– die Stühle hochzustellen

– das Licht auszuschalten

– Abfälle und Verschmutzungen zu beseitigen

– die Türen abzuschließen.

5. Der Aufenthalt auf Sportanlagen außerhalb des Unterrichts ist nicht gestattet.

6. Für das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit gelten die entsprechenden Ausführungsvorschriften. Danach fallen im Allgemeinen Unfälle nach Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit nicht unter den Versicherungsschutz.

7. Es wird dem*der Schüler*in freigestellt, den von ihr*ihm benutzten Garderobenschrank durch ein mitgebrachtes Schloss zu sichern. Zum Schuljahresende sind die Garderobenschränke zu räumen; dann noch verschlossene Schränke werden durch die Hausverwaltung zwangsweise geöffnet. Schulfremde Gegenstände sind Fundsachen. Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.

8. Die in der Cafeteria gekauften Nahrungsmittel und Getränke müssen entweder dort oder auf dem Pausenhof verzehrt werden. Die Tische sind wieder abzuräumen.

9. Jeder hat auf Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem Pausenhof und auf den Schulparkplätzen zu achten. Leere Flaschen, Becher und Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Für Sauberkeit und Ordnung ist jede Klasse selbst verantwortlich. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen, die Jalousien hochzudrehen und die Stühle hochzustellen; der Unterrichtsraum ist durch die dort zuletzt unterrichtende Lehrkraft abzuschließen.

10. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung des Mobiliars, der Wände, der Teppichböden und sonstiger Einrichtungen und Geräte werden Schadensersatzansprüche gestellt.

11. Jede*r ist verpflichtet, von ihr*ihm verursachte oder festgestellte Schäden unverzüglich dem Hausmeister zu melden.

12. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

13. Jeder Unfall eines*einer Schüler*in auf dem Schulweg oder im Schulbereich (auch ohne sofort sichtbare Folgen) ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Sekretariat zu melden.

14. Bei Feueralarm (dunkler Intervallton) ist das Schulgebäude unverzüglich über eine der fünf zum Hof führenden Treppen zu verlassen. Die Lehrkräfte achten darauf, dass kein*e Schüler*in im Klassenraum bleibt und die Fenster und Türen geschlossen (nicht verschlossen) werden. Die Anfahrtswege für die Feuerwehr müssen frei bleiben. Deshalb werden die Schüler*innen nach Verlassen des Gebäudes sofort auf das erhöhte Freizeitgelände (Südseite) geführt.

15. Die Schule duldet weder Gewalt noch Drogen. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist untersagt. Das Rauchen ist nur außerhalb des Schulgeländes möglich. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Es sind jederzeit Verdachtskontrollen unter Beachtung der Rechtslage möglich.

16. Der Schüler*innenausweis ist ständig bei sich zu führen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.

17. Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte dürfen nur während der Pausen benutzt werden, soweit keine Belästigung der Umgebung erfolgt.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung von Lehrkräften und den beteiligten Personen gemacht werden. Das gilt auch für eine Veröffentlichung.

18. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

Prävention

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt!

Dieses Verbot gilt entsprechend der gesetzlichen Regelungen und im Interesse der langfristigen Gesundheit! Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke im Rahmen schulischer Veranstaltungen sind nur nach Genehmigung durch die Schulleitung möglich.

Wir bitten alle Raucher*innen, auch auf das Rauchen in der unmittelbaren Schulumgebung zu verzichten und Verschmutzungen durch Zigarettenkippen zu vermeiden.

Der Handel und der Konsum von illegalen Drogen (incl. Marihuana) auf dem Schulgelände sind ebenso wie das Mitbringen von Waffen OHNE EINSCHRÄNKUNG verboten! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt, die Polizei eingeschaltet! Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich bei den Waffen um solche im Sinne des Waffenrechts handelt.

Die Schulleitung