
Kaufleute für Verkehrsservice werden überwiegend bei der Deutschen Bahn AG, aber auch bei Busgesellschaften, bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen oder bei Verkehrsverbünden ausgebildet.
Sie werden vielseitig eingesetzt – beispielsweise in den Reisezentren oder Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen. Als direkter Ansprechpartner der Reisenden sind Kontaktfreudigkeit, Sprachgewandtheit und ein zuvorkommendes Auftreten eine Grundvoraussetzung für diese Ausbildung. Im Rahmen der Mobilität 4.0 ist die Nutzung digitaler Endgeräte aus dem Berufsalltag der Kaufleute für Verkehrsservice nicht mehr wegzudenken.
An der DB Info großer Bahnhöfe beraten Kaufleute für Verkehrsservice die Reisenden über Serviceleistungen, sie geben touristische Informationen, erteilen Fahrplan- und Zugauskünfte und helfen mobilitätseingeschränkten Reisenden.
Bei ihrer Tätigkeit im Zugbegleitdienst oder Steward in Fernbussen sind sie der*die kompetente Ansprechpartner*in für Ihre Fahrgäste.
Sind sie im Sicherheitsdienst tätig, überwachen sie die Sicherheitsbestimmungen auf den Bahnhöfen. Zu ihrer Tätigkeit gehört auch der kaufmännische Bereich, in dem sie Reklamationen bearbeiten oder sich um die Materialbeschaffung kümmern.
Ausbildungsgang
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, es kann unter bestimmten Voraussetzungen aber mit dem Ausbildungsbetrieb auch eine 2½-jährige Ausbildungsdauer vereinbart werden. Die Ausbildung erfolgt in einem der zwei Schwerpunkte:
– Verkauf und Service
– Sicherheit und Service
Ausgebildet wird im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Land Berlin findet die schulische Ausbildung an 2 Tagen in der Woche statt.
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung. Mit erfolgreichem Ablegen der Abschlussprüfung ist man Kaufmann/-frau für Verkehrsservice.
Stundentafel
Kaufmann/-frau für Verkehrsservice
Allgemeiner Lernbereich | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
kaufm. Kommunikation (Deutsch/Englisch) | 2 | 2 | 2 |
Sozialkunde | 1 | 2 | 2 |
Sport* | 1 | 1 | 1 |
Berufsbezogener Lernbereich | |||
Wirtschaftlehre | 2 | 2 | 2 |
Rechnungswesen / Controlling | 3 | 2 | 2 |
Service und Verkauf | 3 | 3 | 3 |
* soweit organisatorisch möglich
Unterrichtsinhalte
Die Unterrichtsinhalte sind im Rahmenlehrplan in Lernfeldern vorgegeben. Den Fächern ‘Service und Verkauf’, ‘Wirtschaftlehre’, ‘Sozialkunde’ sowie ‘Rechnungswesen und Controlling’ sind die folgenden Inhalte zugewiesen:
Service und Verkauf
Organisationsformen
Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren im Straßen- und Eisenbahnpersonenverkehr
Umweltkonzepte im Verkehrsbereich
Bedeutende Wirtschaftsräume und Touristikzentren in Deutschland und Europa
Schienen- und Straßennetz in Deutschland und Europa (Hauptstrecken, wichtige Grenzübergänge)
Fährverbindungen im deutschen und europäischen Verkehr
Geschichtliche Entwicklung des Verkehrswesens
Verkehrsträger, Verkehrsmittel
Ökologischer und ökonomischer Vergleich der Verkehrsträger
Fahrpläne im Personenverkehr
ÖPNV
Produkte im Personenverkehr (z.B. ICE, Europabus)
Serviceleistungen im Personenverkehr
Kommunikation und Interaktion (einschl. nonverbaler Kommunikation, wie Mimik, Gestik, Körpersprache)
Besonderheiten und häufige Fehler im Umgang mit Kunden und Gruppen
Mündliche Kommunikation
Umgang mit betriebsüblichen (Informations-) Materialien
Kundenbedürfnis, Marketinginformationen
Produktgestaltung, Angebotsgestaltung
Verkaufsförderung (Sales Promotion)
Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
Direct Marketing
Product Placement
Sponsoring
Rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. UWG, EVO, BO-Kraft, PbefG)
Vertragsarten im Eisenbahn- und Straßenpersonenverkehr
Wechselverkehr
Personenbeförderungsgesetz/ Personenbeförderungsvertrag
Beförderungsbedingungen Praktische Rechtsanwendung in betriebstypischen Situationen
Reiseversicherungen
Agentur- und Reisevertrag
Verkehrssicherungspflicht
Gefährdungshaftung
Rechtsvorschriften zur Verkehrstauglichkeit
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben der Beschäftigten im Verkehrswesen
Eingriffsbefugnisse der Beschäftigten im Verkehrswesen (“Jedermannsrechte”), Rechtsgrundlagen:
Arbeitsrecht und Hausrecht
Wirtschaftlehre
Grundzüge des Rechtssystems,
Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Rechtsformen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften)
Handelsregister, Firma
Unternehmensgründung
Markt
Erwerbswirtschaftliches und gemeinwirtschaftliches Prinzip
Preisbildung (inkl. Staatliche Eingriffe)
Kooperation und Konzentration
Ziele der Wirtschaftspolitik, Zielkonflikte
Fiskalpolitik (inkl. Steuern und Subventionen)
Außenwirtschaftliche Beziehungen (Globalisierung)
Europäischer Wettbewerb (Perspektiven im Verkehrsbereich)
Soziale Marktwirtschaft
Wettbewerbspolitik
Verbraucherpolitik
Mengen-, Preis- und Sortimentsplanung
Bedarfsanalyse Bezugsquellen (inkl. Bewertung unter ökologischen Aspekten)
Anfrage (einschl. Korrespondenz)
Angebotsvergleich
Kaufvertrag (sowie mind. ein weiteres vertragliches Schuldverhältnis)
AGB
Kontrolle und Erfassung des Wareneingangs
Leistungsstörungen (einschl. Korrespondenz)
Rechtsgeschäftliche Vertretung Eigentum und Besitz
Geldarten
Überblick über Zahlungsformen (insbesondere auch Gefahren missbräuchlicher Verwendung) – Girokonto
Finanzierungsmöglichkeiten (Überblick)
Zahlung von Rechnungen unter Nutzung von Preisnachlässen
Überwachung des Zahlungseingangs (Offene – Posten – Liste)
Geldwert und Geldwertverschlechterungen
Öffentliches Recht, privates Recht
Steuern (Überblick, Arten)
Gehaltsabrechnung
Sozialkunde
Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, Rahmenlehrplan
Schutzgesetze (u.a.JArbSchG)
Ausbildungsvertrag
Tarifvertrag, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen
Interessen und Tarifvertragsparteien,
Beteiligungsrechte (u.a. JAV)
Konfliktlösungsstrategien (kommunikative u. institutionalisierte Verfahren)
Organe der Rechtspflege (u.a. Arbeitsgerichtsbarkeit)
Überwachungs- und Aufsichtsämter, Kammern
Organisation und individuelle Ausgestaltung der dualen Ausbildung
Informationsbeschaffung und -verwertung).
Bewerbungen (incl. Korrespondenz, Formvorschriften)
Personalauswahl
Personalbeurteilung
Schutz personenbezogener Daten
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag Kündigung,
Kündigungsschutz
Schutzgesetze
Arbeitsgerichtsbarkeit
Betriebsrat, Personalrat
Mitbestimmungsrechte (auf Unternehmensebene)
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Soziale Sicherung
Rechnungswesen und Controlling
Einfache Entgeltabrechnung
Steuern
Grundfunktionen des Rechnungswesens
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Inventur, Inventar, Bilanz
Kontenrahmen, Kontenplan
Bestandskonten
Ergebniskonten
Möglichkeiten und Grenzen der Erfolgskontrolle
Einfacher Jahresabschluss
Umsatzsteuer
Buchung von Beschaffungsvorgängen und Verkäufen
Werteverzehr von Sachanlagen
Bilanzkennzahlen
Prozentrechnen
Währungsrechnen
Zinsrechnen
Grundzüge des Controlling
Grundzüge des Rechnungswesens
(am Beispiel des Controllingkonzepts eines Verkehrsbetriebes)
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung (insbes. Leistungserfassung und -bewertung)
Kostenträgerrechnung
Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung
(Deckungsbeitragsrechnung)
Einfache Kalkulation von Zusatzleistungen (Kalkulationsschema)
Abrechnung von Profitcentern
Berichtswesen und Statistik
Indexzahlen, Betriebskennziffern etc.
Prüfungen
Zwischenprüfung
Im Normalfall einer 3-jährigen Ausbildung findet im 3. Semester eine Zwischenprüfung statt, die 120 Minuten dauert und in programmierter Form durchgeführt wird. An dieser Zwischenprüfung muss jeder Auszubildende teilnehmen, da die Teilnahme eine der Vorraussetzungen ist, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Abschlussprüfung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist das Ablegen der Zwischenprüfung sowie das Führen des Berichtsheftes.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, den so genannten Praktischen Übungen.
Die schriftliche Prüfung ist in drei Teile gegliedert:
Im Prüfungsfach “Verkehrs- und Sicherheitsleistungen” (Dauer 120 Minuten) sind Fragen zum Marketing und Vertrieb; zu den Verkehrsmitteln, den Service und Sicherheitsleistungen, der Funktionsfähigkeit von Transportmitteln sowie zum Begleitservice zu beantworten. Dieser Prüfungsteil wird zu 50% in programmierter Form und zu 50% in konventioneller Form durchgeführt.
Der Prüfungsteil “Arbeitsorganisation; kaufmännische Steuerung und Kontrolle” (Dauer 60 Minuten, nur in programmierter Form) enthält Fragestellungen zur Arbeitsorganisation, dem Zahlungsverkehr, der Buchführung, der Kosten- und Leistungsrechnung, dem Controlling, der Materialbeschaffung und -verwaltung.
Schließlich werden in “Wirtschafts- und Sozialkunde” (Dauer 60 Minuten, nur in programmierter Form) überprüft, welche Kenntnisse im Arbeitsrecht und zur soziale Sicherung bestehen, zur Personalwirtschaft und Berufsbildung sowie zur Wirtschaftsordnung und -politik.
Die mündliche Prüfung (Praktische Übungen) dauert insgesamt 20 Minuten. Von zwei gestellten Aufgaben ist eine zu wählen, auf deren Lösung Sie sich in einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten einarbeiten können. Im anschließenden Prüfungsgespräch ist zu zeigen, dass Sie unter Berücksichtigung betrieblicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte kundenorientiert handeln können.
Hierbei ist der vereinbarte Schwerpunkt zu berücksichtigen.
– Kundenorientierte Kommunikation
– Verkehrsmittel im Personenverkehr
– Vertrieb
– Sicherheits- und Serviceleistungen
Die Prüfung ist bestanden – und damit haben Sie Ihre Ausbildung erfolgreich beendet, wenn in drei von vier Prüfungsfächern und im Durchschnitt der Prüfungsfächer Verkehrs- und Sicherheitsleistungen sowie Praktische Übungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Weiterbildung
Auch in der Verkehrsbranche bedarf es kontinuierlicher Weiterbildung, um sich auf die ständig verändernden Anforderungen einzustellen.
Aufstiegschancen in leitende Funktionen bieten sich v.a. als Schichtdienstleiter*in, als Zugchef*in oder in einer entsprechenden Position als Wachleiter*in. Hierfür werden in der Regel entsprechende unternehmensinterne Weiterbildungen angeboten.
Eine – unternehmensübergreifende – Möglichkeit zur weiterführenden Qualifikation ist die Weiterbildung zum*zur “Verkehrsfachwirt/-in“. Hierbei handelt es sich um eine auf die speziellen Erfordernisse der Verkehrsbranche bezogene Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
Die Weiterbildung zum*zur Verkehrsfachwirt/-in wird an unserem OSZ nicht angeboten.
Auskünfte über Zugangsvoraussetzungen, Ablauf und Prüfungen erteilen u.a. die jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern.
Für Schulabsolvent*innen mit dem Abschluss “Fachhochschulreife” bzw. “Allgemeine Hochschulreife” bieten sich ferner betriebswirtschaftliche Studiengänge im Bereich Verkehrswesen, Touristik und Logistik an.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die Hochschulen. Fachzeitschriften veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Übersichten der aktuell angebotenen Studiengänge.
Kooperation
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