Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit

Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Dazu gehören regionale und nationale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.

Kaufleute für Tourismus und Freizeit

  • entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Dienstleistungen des Inlandes
  • koordinieren regionale und lokale touristische Angebote nach Kundenwünschen
  • informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache
  • beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an
  • inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch
  • wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um
  • wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit
  • gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
  • wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit
  • arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen

Sie haben weitere Fragen oder möchten Genaueres zu den Unterschieden zwischen “Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit” und “Tourismuskaufmann/-frau” erfahren? Dann schreiben Sie uns bitte!

Ausbildungsgang

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber mit dem Ausbildungsbetrieb auch eine 2½-jährige Ausbildungsdauer vereinbart werden.

Die Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Während der Betrieb vor allem die berufspraktische Ausbildung verantwortet, übernimmt die Berufsschule vorwiegend den theoretischen Anteil. Im Land Berlin findet die schulische Ausbildung an 2 Tagen in der Woche statt. 

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildung wird die Abschlussprüfung vor der IHK Berlin abgelegt. 

Wichtige Informationen und Dokumente zum Download für Ausbildungsbetriebe

Sie sind Ausbildungsleiter*in und möchten Ihre Auszubildenden bei uns anmelden? Dann finden Sie hier alle notwendigen Dokumente:

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt online. Diese können die Azubis auch selbst vornehmen. Eine vorherige Online-Anmeldung erspart Ihnen längere Wartezeiten vor Ort:

Anmeldung Online zur Berufsschule

Sie haben einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen? Glückwunsch! Dann melden Sie sich bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus zum Besuch der Berufsschule an! Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung.

Sollten Sie dazu keine Möglichkeit haben, stehen Ihnen Rechner in unserer Schüleranmeldung zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu die Öffnungszeiten des Sekretariats!

So geht’s: Postleitzahl oder Buchstabenkombination Ihrer Firma eingeben, Ausbildungsbetrieb auswählen und Ihre Angaben abschicken. Sie vermeiden so lange Wartezeiten bei der Aufnahme in die Berufsschule und der Zuweisung Ihrer Klasse!

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zur Onlineanmeldung. Diese finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass ab sofort ein Nachweis über die Masernschutzimpfung bei Schulaufnahme berlinweit vorgelegt werden muss.

Auskünfte/Beratung:

  • Frau Pankey (Sekretariat, Tel.: 030 78 60 45-21)
  • Frau Dr. Wittig (Abteilungsleitung II)

Unterrichtsinhalte

Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Lernfeldern des Rahmenlehrplans. Eine Übersicht und die ausführlichen Lernzielformulierungen findet man u.a. hier: 

http://www.kmk.org/beruf/home1.htm

Nachfolgend alle Lernfelder und zentrale Inhalte im Überblick:

Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

duale Ausbildung, Berufsausbildungsvertrag, Ausbildungsordnung, betrieblicher Ausbildungsplan

Arbeitsvertrag (Abschluss, Rechte und Pflichten, Auflösung)

Gehaltsabrechnung

Jugendarbeitsschutz, Kündigungsschutz, Mutterschutz

gesetzliche und private Sicherungssysteme

Ein Unternehmen der Tourismus– und Freizeitbranche repräsentieren

Unternehmensziele, gesellschaftliche Verantwortung, Umweltschutz

Betriebsorganisation, Führungsstile, Arbeitsabläufe

Rechtsformen (eK, GmbH, eV)

Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbände

Kurzvortrag, Metaplan

Rahmenbedingungen der nationalen und regionalen Tourismus- und Freizeitbranche analysieren

ökonomische, soziale und ökologische Bedeutung der Branche

demografische Entwicklung, Einkommens-, Mobilitäts- und Freizeitentwicklung

topografische, klimatische und politische Gliederung Deutschlands

Verkehrswege und -träger

Destination

Kunden über regionale Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitbranche zielorientiert beraten

Kundenkommunikationskanäle (direkt, telefonisch, schriftlich, elektronisch)

Phasen eines Verkaufsgesprächs

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbesorgungsvertrag

Geschäftsprozesse in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche erfassen

Inventur, Inventar, Bilanz

Bestands- und Erfolgskonten, GuV-Konto

Prozent-, Zins- und Währungsrechnung

Kapital-, Umsatz- und Gewinnentwicklung

Waren und Anlagegüter für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche beschaffen und verwalten

Preisnachlässe, Bezugskosten, Einstandspreise

Kaufvertrag

optimale Bestellmenge

lineare und degressive Abschreibung

geringwertige Wirtschaftsgüter

Leasing, Factoring

Eigentum, Besitz

Bürgschaft, einfache Zession, Sicherungsübereignung, Grundschuld

Märkte der Tourismus- und Freizeitbranche analysieren und Marketingstrategien ableiten

Produktinnovation, -variation und –elimination

Yield-Management

direkter und indirekter Vertrieb, Eigen- und Fremdvertrieb

Corporate Identity, Public Relations, Verkaufsförderung

AIDA-Modell

Produzenten-Konsumenten-Dilemma

Touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Leistungen planen und gestalten

Gästebefragungen, Meldestatistik, Tourismusbarometer

Einflussfaktoren des Angebots und der Nachfrage

ISO Zertifizierung, Anerkannte Tourismusinformationsstellen (ATIS), Touristische Informationsnorm

(TIN), Zielgruppenorientierte Klassifizierung (ZOK)

Umweltzertifikate

Agentur- und Vermittlungsvertrag, Options- und Garantievertrag, Dienstvertrag

Flyer, Kataloge, Plakate, Internetangebote

Touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Leistungen verkaufen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Preisabgabenverordnung

Reisevertrag, Beherbergungsvertrag, Beförderungsvertrag

Nicht-Rechtzeitig-Zahlung, außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren

Geschäftsprozesse in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche erfolgsorientiert steuern

Eigen- und Fremdkapitalquote

Anlage- und Umlaufintensität

Liquidität 1. und 2. Grades

Umsatz- und Eigenkapitalrentabilität

Abgrenzungstabelle

Einstufiger BAB

Zuschlagskalkulation

Deckungsbeitrag

Break-Even-Point

Veranstaltungen planen, durchführen und nachbereiten

Veranstaltungsanlässe

grundlegende Bestimmungen zu Unfallverhütung, Hygiene, Feuer- und Brandschutz, Erste Hilfe,

Entsorgung

öffentliche Auflagen

Externe Einflüsse auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen der Freizeit und Tourismusbranche analysieren

Nominales und reales BIP (regional und überregional)

Ordnungs-, Konjunktur-, Struktur- und Umweltpolitik

Konjunkturzyklus, Trend

Preisniveau, Nominal- und Reallohn

Ein Projekt in der Tourismus- und Freizeitbranche planen, durchführen und auswerten

Konfliktregulierung

Machbarkeitsanalyse (Zeitrahmen, gesetzliche Rahmenbedingungen, Kosten, Finanzierung)

Prüfungen

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese besteht aus “gebundenen” Aufgabenstellungen (Aufgaben mit in der Regel vorgegebenen Antwortalternativen).

Die Teilnahme an dieser Zwischenprüfung ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (“Fallbezogenes Fachgespräch”) aufgeteilt.

Der schriftliche Teil wird im Prüfungsfach “Wirtschafts- und Sozialkunde” sowie im Fach “Kaufmännische Steuerung” ebenfalls in gebundener Form durchgeführt.  Im Prüfungsfach “Produkte und Leistungen” hingegen werden Aufgaben in konventioneller Form (Aufgaben, die in freier Beantwortung zu lösen sind) gestellt.

In der etwa 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindenden mündlichen Prüfung erhalten die Prüflinge zunächst zwei Aufgaben zur Auswahl, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Aufgaben entsprechen einem zu lösenden betriebspraktischem Fall (z.B. einer Kundenberatung). Die Prüflinge erhalten eine angemessene Vorbereitungszeit. Das sich anschließende Prüfungsgespräch dauert 20 Minuten.

Alle Details regelt die Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf.

>> Informationen zur freiwilligen KMK-Fremdsprachenzertifikationsprüfung Englisch finden Sie hier >>

Weiterbildung

Die schnelllebige Tourismus- und Freizeitbranche erfordert es, sich kontinuierlich durch Weiterbildung auf veränderte Anforderungen einzustellen. Dazu bedarf es auch privater Eigeninitiative.

Nur eine der zahlreichen Möglichkeiten einer weiterführenden Qualifikation ist die Weiterbildung zum/r “Tourismusfachwirt/-in IHK“. Hierbei handelt es sich um eine auf die speziellen Erfordernisse der Tourismusbranche bezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf (z. B. “Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit”) und insgesamt eine mindestens zweijährige dienliche Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation. 

Die Weiterbildung zum/r Tourismusfachwirt/-in wird an unserem OSZ nicht angeboten.

Auskünfte erteilen u.a. die jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern.

Für Schulabsolventen mit dem Abschluss “Fachhochschulreife” bzw. “Allgemeine Hochschulreife” bieten Fachhochschulen und Universitäten ein breit gefächertes Angebot an branchenbezogenen Studiengängen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mit branchenbezogener Zusatzqualifikation.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an diese Hochschulen. Fachzeitschriften veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Übersichten der aktuell angebotenen Studiengänge.

Weiterbildungsportal 

Die “fvw Akademie” unterstützt Touristiker durch ein neues kostenloses Weiterbildungsportal, das alle E-Learnings der FVW Mediengruppe bündelt. Das Portal informiert außerdem über Neuigkeiten und Veranstaltungen in der touristischen Weiterbildung.

http://akademie.fvw.de

Stellenmarkt 

Als Job-Portal für Touristik und Business Travel bietet der Stellenmarkt der FVW Mediengruppe aktuelle Stellenanzeigen in unterschiedlichen Positionen und Karriere-Tipps.

http://stellenmarkt.fvw.de

Neben der Branchenzeitschrift “fvw magazin” sind “fvw Akademie” und “fvw Stellenmarkt” weitere Veröffentlichungen der FVW Mediengruppe, einem in Hamburg ansässigen Anbieter für Tourismusmedien.

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