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Steueränderungen 2020

Zum Jahreswechsel gab es wie jedes Jahr bedeutsame Gesetzesänderungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht. Was ändert sich ab 2020 bzw. welche wesentlichen Änderungen gelten für die nächsten Jahre? Einen kurzgefassten Überblick über einige ausgewählte Änderungen finden Sie hier:

Quellen: Jahressteuergesetz 2019, Bürokratieentlastungsgesetz III, Gesetz zur Elektromobilitätsförderung

Ausgewählte Änderungen bei der Einkommensteuer

Verpflegungspauschalen (§ 9 Abs. 4a Satz 3, Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG)

  • Verpflegungspauschale für volle Kalendertage: Anhebung von 24 € auf 28 €
  • Pauschale für An-/Abreisetag sowie für Tage mit mehr als acht Stunden von 12 € auf 14 €
  • Berufskraftfahrer = zusätzliche Werbungskostenpauschale in Höhe von 8 € pro Tag

Job-Ticket (§ 3 Nr. 15 EStG)

  • Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • Anrechnung der steuerfreien Leistungen auf Entfernungspauschale (§ 9(1)S.3 Nr.4 S.2 EStG)

Job-Ticket (§ 40 Abs. 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 EStG)

  • Arbeitgeberleistungen zu Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auch wenn sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, werden vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % besteuert (§ 40 Abs. 2 EStG)
  • Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungspauschale entfällt

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)

  • Sonderabschreibungen neben der regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren mit bis zu jährlich 5 Prozent
  • Voraussetzungen: Schaffung von neuem Wohnraum, Anschaffungs- oder Herstellungskosten von unter 3.000 € je qm und eine 10-jährige entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken
  • Geltungszeitraum: Bauanträge zwischen 1.9.2018 und 31.12.2021

Elektrofahrzeuge (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, 3 Nr. 37 EStG)

  • Halbierung der BMGL bei Dienstwagenüberlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen (1 % des hälftigen inländischen Brutto-Listenpreises)
  • Absenkung der BMGL bei Dienstwagenbesteuerung für eine private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs mit Bruttolistenpreis unter 40.000 €, welches keine Kohlendioxidemission hat, auf 25% des Bruttolistenpreises

Ausgewählte Änderungen bei der Umsatzsteuer

E-Books (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)

  • Bücher und Zeitschriften in elektronischer Form: ermäßigte Steuersatz (Ausnahme: jugendgefährdende Erzeugnisse  sowie Veröffentlichungen zu Werbezwecken)

Elektronische Dienstleistungen (§ 3a Abs. 5 UStG)

  • Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistungen an Nichtunternehmer sind ab 2020 vom leistenden Unternehmer nur dann noch dort zu versteuern, wo der Leistungsempfänger ansässig ist, wenn ein Schwellenwert von 10.000 € (netto) überschritten wird (d.h. kleinere Unternehmen besteuern wieder im Inland)

Kleinunternehmergrenze (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG)

  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € (Bruttoumsatz im Vorjahr) auf 22.000 € (Inkrafttreten: 01.01.2020)

Vierteljährliche Abgabe der USt-VA für Existenzgründer (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG)

  • Existenzgründer müssen USt-VA in den Besteuerungszeiträumen 2021 bis 2026 nur noch vierteljährlich (statt monatlich) abgeben, wenn die entrichtete USt 7.500 € nicht übersteigt.

Ort für unentgeltliche Leistungen (§ 3f UStG)

  • Wegfall des § 3f – Ort richtet sich zukünftig nach den Orten für entgeltliche Leistungen

IST-Besteuerung (§ 20 Satz 1 Nr.1 UStG)

  • Anhebung der Grenze von 500.000 € auf 600.000 €