
Hausordnung
Schul- und Hausordnung
Diese Schul- und Hausordnung ist von Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften gemeinsam in der Schulkonferenz, dem höchsten Gremium des OSZ Lotis, ausgehandelt und beschlossen worden.Sie soll den Rahmen für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft geben.
Die Schul- und Hausordnung wird von Zeit zu Zeit an veränderte Anforderungen angepasst.
1. Das Schulgebäude ist ab 07:30 Uhr geöffnet.
Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr.
Schulfremde Personen sind verpflichtet, sich in der Verwaltung zu melden.
Unterrichtszeiten:
08.00 bis 09.30 Uhr - 1. / 2. Stunde
09.50 bis 11.20 Uhr - 3. / 4. Stunde
11.50 bis 13.20 Uhr - 5. / 6. Stunde
13.35 bis 15.05 Uhr - 7. / 8. Stunde
Pausenzeiten:
09.30 bis 09.50 Uhr (20 Minuten)
11.20 bis 11.50 Uhr (30 Minuten)
13.20 bis 13.35 Uhr (15 Minuten)
2. Falls 10 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, informiert eine Klassensprecherin / ein Klassensprecher das Sekretariat für Schülerangelegenheiten (Raum 1.4.06).
3. Bei Wechsel des Unterrichtsraumes ist das bisherige Klassenzimmer unverzüglich bei Pausenbeginn zu räumen. Findet der Unterricht in Fachräumen statt, versammeln sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler dort rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn.
4. Der Aufenthalt auf Sportanlagen außerhalb des Unterrichts ist nicht gestattet.
5. Für das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit gelten die entsprechenden Ausführungsvorschriften. Danach fallen im Allgemeinen Unfälle nach Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit nicht unter den Versicherungsschutz.
6. Es wird der Schülerin/dem Schüler freigestellt, den benutzten Garderobenschrank durch ein mitgebrachtes Schloss zu sichern.
Zum Schuljahresende sind die Garderobenschränke zu räumen; dann noch verschlossene Schränke werden durch die Hausverwaltung zwangsweise geöffnet. Schulfremde Gegenstände sind Fundsachen. Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
7. Die in der Cafeteria gekauften Nahrungsmittel und Getränke müssen entweder dort oder auf dem Pausenhof verzehrt werden. Die Tische sind wieder abzuräumen.
8. Jeder hat auf Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem Pausenhof und auf den Schulparkplätzen zu achten. Leere Flaschen, Becher und Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Für Sauberkeit und Ordnung ist jede Klasse selbst verantwortlich. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen, die Jalousien hochzudrehen und die Stühle hochzustellen; der Unterrichtsraum ist durch die dort zuletzt unterrichtende Lehrkraft abzuschließen.
9. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung von Mobiliar, der Wände, der Teppichböden und sonstiger Einrichtungen und Geräte werden Schadensersatzansprüche gestellt.
10. Jede/jeder ist verpflichtet, von ihr/ihm verursachte oder festgestellte Schäden unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
11. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
12. Jeder Unfall einer Schülerin/eines Schülers auf dem Schulweg oder im Schulbereich (auch ohne sofort sichtbare Folgen) ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Sekretariat zu melden.
13. Bei Feueralarm (dunkler Intervallton) ist das Schulgebäude unverzüglich über eine der 5 zum Hof führenden Treppen zu verlassen. Die Lehrkräfte achten darauf, dass keine Schülerin/kein Schüler im Klassenraum bleibt und die Fenster und Türen geschlossen (nicht verschlossen) werden. Die Anfahrtswege für die Feuerwehr müssen frei bleiben. Deshalb werden die Schülerinnen und Schüler nach Verlassen des Gebäudes sofort auf das erhöhte Freizeitgelände (Südseite) geführt.
14. Die Schule duldet weder Gewalt noch Drogen. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist untersagt. Das Rauchen ist nur außerhalb des Schulgeländes möglich. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Es sind jederzeit Verdachtskontrollen unter Beachtung der Rechtslage möglich.
15. Der Schülerausweis ist ständig bei sich zu führen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.
16. Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte dürfen nur während der Pausen benutzt werden, soweit keine Belästigung der Umgebung erfolgt.
17. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge.
(zuletzt geändert: 27.10.2005)
