
Häufig gestellte Fragen
Vieles, aber nicht alles, ist in der Schul- und Hausordnung festgeschrieben. Im folgenden werden wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen zur Schul- und Hausordnung beantworten.
1. Wie komme ich an meinen Schülerausweis?
Ihren Schülerausweis tragen Sie bitte bei sich und zeigen ihn auf Verlangen dem schulischen Personal vor. Zum Schulantritt bringen Sie ein Passbild mit und übergeben es Ihrem Klassenlehrer. Danach wird Ihnen von Ihrem Klassenlehrer ein Schülerausweis ausgestellt.
2. Wie komme ich an mein BVG-Monatsticket?
Als Auszubildender erhalten Sie ein Azubi-Ticket. Sie legen dazu der BVG eine Ausbildungsbescheinigung Ihres Betriebes vor. Als Vollzeitschüler erhalten Sie einen Schülerausweis I, ersatzweise eine Schulbescheinigung. Schulbescheinigung und Personalausweis reichen aus zur Beantragung des Schülertickets.
3. Bekomme ich meine Bücher und andere Lernmittel von der Schule?
Seit 2003 ist die Lernmittelfreiheit stark eingeschränkt. Nur noch besonders bedürftige Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge können wir ausstatten. Näheres erfahren Sie von Ihrer Klassenlehrerin / Ihrem Klassenlehrer.
4. Habe ich Zugang zu Medien?
Unser OSZ verfügt über eine Bibliothek, die für Sie frei zugänglich ist. Dort können Sie lesen und arbeiten, sich aber auch Bücher, CDs, Comics usw. ausleihen. Auch einen Kopierer finden Sie in der Bibliothek. Der Internetzugang ist nur zu Unterrichtszwecken und unter Aufsicht von Lehrkräften möglich. Auch Tageszeitungen liegen bereit.
5. Darf ich in der Pause im Unterrichtsraum bleiben?
Frische Luft schnappen, einige Schritte gehen, den Kopf freibekommen - der Aufenthalt im Pausenhof macht Sinn. Als Oberstufenschüler sind Sie alt genug, selbst zu entscheiden. Daher dürfen Sie sich in der Pause auch im Gebäude aufhalten. Das gilt - mit Ausnahmen - auch für den Raum, in dem Sie anschließend Unterricht haben. Bei Raumwechsel machen Sie bitte zum Pausenbeginn den Unterrichtsraum für die nachfolgende Klasse frei und hinterlassen diesen selbstverständlich sauber und aufgeräumt. Räume mit teuren und empfindlichen Einrichtungen sind während der Pause nicht zugänglich.
6. Ist das Rauchen wirklich überall verboten?
Ja. Das Rauchen ist in allen Berliner Schulen auch auf dem Schulgelände verboten. Das OSZ Lotis ist ebenfalls eine rauchfreie Schule. Als Raucherin oder Raucher müssen Sie das Schulgelände verlassen, wenn Sie Ihrem Bedürfnis nach einer Zigarette nachgehen wollen.
7. Kann ich mich von der Schule abholen lassen oder Besucher treffen?
Besucher dürfen Sie nur außerhalb des Schulgeländes empfangen. Schulfremde dürfen sich grundsätzlich nicht in der Schule oder auf dem Schulgelände aufhalten und es ist unseren Schülerinnen und Schülern auch nicht erlaubt, Kontakt zu Schulfremden aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Besuch in unserer Verwaltung angemeldet und genehmigt ist.
8. Wie verhalte ich mich bei Feueralarm?
Bleiben Sie ruhig und verlassen Sie ohne Hast das Gebäude auf den ausgeschilderten Fluchtwegen. Wir führen jährlich an drei Tagen einen Probealarm durch, so dass jeder Teilzeitschüler das Verhalten im Brandfall mindestens einmal einüben kann. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer.
9. Was mache ich bei Konflikten oder Gewalt?
Seien Sie wachsam und sensibel gegenüber Anmache, Aggressivität und Bedrohung! Holen Sie in akuten Fällen Hilfe bei Lehrkräften und Schulleitung, auch wenn Sie nicht persönlich betroffen sind! Wirken Sie mäßigend auf Konfliktgegner ein! Nutzen Sie die Konfliktberatung unseres Mediationsteams, wo Sie sich auch zum Streitschlichter ausbilden lassen können. Hilfe im Notfall leisten auch unsere Sozialarbeiterinnen und Beratungslehrkräfte.
10. Was mache ich bei einem Unfall?
Kommt bei einem Unfall eine Person zu Schaden, melden Sie dies bitte im Sekretariat. Wir holen dann ggf. einen Krankenwagen und/oder die Polizei. Sind Sie Unfallopfer, füllen Sie eine Unfallmeldung für die Versicherung aus. Sind Sie Zeuge, hinterlassen Sie Name und Anschrift.
11. Was passiert, wenn gegen die Regeln der Schulordnung verstoßen wird?
Das kommt natürlich auf die Schwere des Verstoßes an. Grundsätzlich gilt bei uns: Wiedergutmachung geht vor Strafe. Daher bitten wir Sie bei Verstößen um eine angemessene gemeinschaftsdienliche Tätigkeit, die wir im Falle eines Falles miteinander vereinbaren. Beispiele: Wenn Sie ihren Raum verschmutzen, freuen wir uns, wenn Sie putzen. Werfen Sie Kippen auf den Schulhof, freuen wir uns über Ihre Bereitschaft zum Kippensammeln. Bei wiederholten Verstößen gegen Ihre Pflichten als Schüler/Schülerin greifen die Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz. Begehen Sie jedoch eine Straftat, rufen wir die Polizei.
