
Doppelqualifizierung: Steuerfachangestellter mit Abitur
1 Vorbemerkungen
Die Doppelqualifizierung "Steuerfachangestellte/r mit Abitur" ist ein innovatives Ausbildungskonzept, das die betriebliche Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten mit dem gleichzeitigen Erwerb der allgemeine Hochschulreife verbindet. Die Ausbildung dauert vier Jahre. Zielgruppe für die Doppelqualifizierung "Steuerfachangestellte/r mit Abitur" sind Schüler der Jahrgangsstufe 10 von Gymnasien, Gesamt- und Realschulen mit Gymnasialempfehlung und Interesse für den Beruf "Steuerfachangestellte/r“ im Berufsfeld Wirtschaft. Die Schüler, die somit nach der Jahrgangsstufe 10 eine Berufsausbildung beginnen wollen, können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erlangen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dabei lediglich um ein Jahr.
Nach erfolgreich abgelegter Abiturprüfung und Berufsabschlussprüfung kann der Absolvent seine berufliche Entwicklung in der Steuerberatung fortsetzen und über die Fortbildung zum Steuerfachwirt die Prüfung als Steuerberater ablegen. Die Kombination der beiden Abschlüsse ist zudem eine gute Voraussetzung für ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie.
Die Praxistauglichkeit einer derartigen Konzeption wird zur Zeit in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Schulversuchs seit nunmehr zwei Jahren mit Erfolg erprobt.
2 Kooperationspartner
Das Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern umfasst sowohl die Berufsschule für die Steuerfachangestelltenausbildung als auch die Fachoberschule, die Berufsoberschule und das Berufliche Gymnasium als studienqualifizierende Bildungsgänge.
An der Berufsschule werden seit mehreren Jahrzehnten im Rahmen der dualen Ausbildung Steuerfachangestellte unterrichtet. Für den Schulversuch "Steuerfachangestellte/r mit Abitur" sind die erforderlichen personellen und materiellen Voraussetzungen gegeben. Die Unterrichtsbedingungen sind für die Lehrkräfte, die Schüler und die Auszubildenden auf Grund der langjährigen Erfahrung bei der Verzahnung von beruflicher und gymnasialer Ausbildung bestens.
Die Steuerberaterkammer Berlin ist die berufsständische Spitzenorganisation der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie der Steuerberatungsgesellschaften in Berlin. Sie fördert die Ausbildung des Berufsnachwuchses und ist gemäß Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die berufliche Erstausbildung und Umschulung in dem dualen Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r".
Damit sind gute Voraussetzungen für die Einführung der Doppelqualifizierung im Kammerbezirk Berlin gegeben. Mit der Doppelqualifizierung ;,Steuerfachangestellte/r mit Abitur" wird erstmals eine betriebliche kaufmännische Berufsausbildung mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verknüpft.
Als Praxisbetriebe kommen grundsätzlich alle Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, die ihre berufliche Niederlassung in Berlin haben, sowie alle Steuerberatungsgesellschaften mit Sitz oder Niederlassung im Kammerbezirk der Steuerberaterkammer Berlin in Frage. Auch die in Berlin niedergelassenen Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer und deren Gesellschaften können als Praxisbetriebe fungieren. Die Ausbildungskanzleien beteiligen sich an dem Projekt, indem sie die personellen und sächlichen Voraussetzungen für den berufspraktischen Teil der Doppelqualifizierung schaffen, mit den Teilnehmern Ausbildungsverträge abschließen und den Teilnehmern eine Ausbildungsvergütung zahlen.
3 Durchführung
Grundlage für die Betriebspraktika vor und in der Jahrgangsstufe 11 ist ein Vertrag über die Berufsausbildung zwischen der künftigen Ausbildungskanzlei und dem Schüler.
Das Berufsausbildungsverhältnis wird über die Jahrgangsstufen 12 bis 13B geführt und dauert drei Jahre. Die Auszubildenden erhalten eine nach Ausbildungsjahren ansteigende Ausbildungsvergütung. Der gesetzliche Urlaub wird wie in der dreijährigen Berufsausbildung in der unterrichtsfreien Zeit gewährt.
Durch die Konzentration auf die Berufspraxis in Jahrgangsstufe 13B wird sichergestellt, dass der Auszubildende durchgängig für die Mandatsbearbeitung eingesetzt werden und die erforderliche Berufsfertigkeit erwerben kann. Da der Bildungsgang mit dem Berufsabschluss endet; kann der Absolvent - sollte er nicht die Aufnahme eines Studiums beabsichtigen - nahtlos in ein Beschäftigungsverhältnis wechseln.
4 Durchlässigkeit
Die Durchlässigkeit ist gemäß den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen gewährleistet. Auf Grund einheitlicher Stundentafeln für die Vorstufe ist bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 in Abstimmung mit der Schule ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang des Beruflichen Gymnasiums mit dem Schwerpunkt Wirtschaft möglich. Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nicht erfolgt.
Auszubildende, die den Anforderungen des Beruflichen Gymnasiums nicht gewachsen sind, können die begonnene Berufsausbildung in Abstimmung mit der Ausbildungskanzlei fortsetzen und die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten ablegen. Mit Beginn des neuen Schuljahres ist ein Wechsel in die dreijährige Berufsausbildung unter Anrechnung eines Ausbildungshalbjahres möglich.
5 Prüfungen
5.1 Berufliche Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gemäß des Berufsbildungsgesetzes eine berufliche Zwischenprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung findet gemäß der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Berlin Mitte des zweiten Ausbildungsjahres gemeinsam mit der Prüfung der dreijährigen bzw. zweieinhalbjährigen betrieblichen Ausbildung statt.
5.2 Abiturprüfung
Die Abiturprüfung findet nach Abschluss des sechsten Halbjahres (Jahrgangsstufe 13A) statt. Die Prüfungstermine werden von der Schulaufsicht im Land Berlin festgesetzt und bekannt gegeben.
Wer die Abiturprüfung endgültig nicht besteht und die gültigen Voraussetzungen erfüllt, erhält auf Antrag eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird auf Antrag die Fachhochschulreife durch die Schulaufsicht zuerkannt.
5.3 Berufsabschlussprüfung
Die schriftlichen Prüfungen in den Prüfungsfächern Steuerlehre, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie die mündliche Prüfung im Prüfungsfach Mandantenorientierte Sachbearbeitung werden am Ende der Jahrgangsstufe 13B vor der Steuerberaterkammer Berlin gemeinsam mit der Prüfung der dreijährigen bzw. zweieinhalbjährigen betrieblichen Ausbildung abgelegt. Die Prüfungstermine werden von der Steuerberaterkammer festgesetzt. (Das Ergebnis der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Wirtschaftswissenschaft kann als Berufsabschlussprüfung im Fach Wirtschaftslehre gewertet werden.)
5.4 Verlängerung
Hat ein Prüfling die Abiturprüfung nicht bestanden, kann er die Jahrgangsstufe wiederholen, um danach an der gesamten Abiturprüfung erneut teilzunehmen. Eine nicht bestandene Berufsabschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
