
Probezeit
Die Probezeit beträgt ein Schulhalbjahr.Sie ist nicht bestanden bei:
mehr als zwei nicht ausreichenden Leistungen
zwei nicht ausreichenden Leistungen ohne Ausgleich einer ungenügenden Leistung.
Schüler, die die Leistungsanforderungen in dieser Zeit nicht erfüllen, können den Schulbesuch auch an keiner anderen Fachoberschule im Land Berlin fortsetzen.
