Prüfungen

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)

 

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese besteht aus "ungebundenen" Aufgabenstellungen (Aufgaben mit in der Regel vorgegebenen Antwortalternativen).

Die Teilnahme an dieser Zwischenprüfung ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil ("Praktische Übungen") aufgeteilt.

Der schriftliche Teil wird im Prüfungsfach "Wirtschafts- und Sozialkunde" sowie im Fach "Kaufmännische Steuerung" ebenfalls in gebundener Form durchgeführt.  Im Prüfungsfach "Geschäftsprozesse im Tourismus" hingegen werden Aufgaben in konventioneller Form (Aufgaben, die in freier Beantwortung zu lösen sind) gestellt.

In der etwa 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindenden mündlichen Prüfung ("Praktische Übungen") wird eine auf den vom Prüfling gewählten Schwerpunkt zugeschnittene Prüfungsaufgabe gestellt.

Die Prüflinge erhalten zwei Aufgaben zur Auswahl, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Aufgaben entsprechen einem zu lösenden betriebspraktischem Fall (z.B. einer Kundenberatung mit Hilfe von Katalogen). Die Prüflinge erhalten eine angemessene Vorbereitungszeit. Das sich anschließende Prüfungsgespräch dauert 20 Minuten.

Alle Details regelt die Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf.

[Stand: Januar 2012]