
Prüfungen

Fachkraft im Fahrbetrieb
Stand: Mai 2008
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Prüfung wird in programmierter Form durchgeführt (Aufgaben mit mehreren Antwortvorschlägen zum Ankreuzen). Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil aufgeteilt.
Im mündlichen Teil soll der Prüfling eine praktische Aufgabe aus dem Bereich 'Fahrdienst' (z.B. Führen eines Fahrzeuges, Vor- und Nachbereitung einer Beförderung, zu ergreifende Maßnahmen bei Betriebsstörung) sowie Aufgaben aus dem kaufmännischen Bereich (z.B. Planung und Disposition des Fahrbetriebes, Verkauf von Dienstleistungen, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) bearbeiten.
