Prüfungen

Fachkraft im Fahrbetrieb

 

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine insgesamt zweitägige Zwischenprüfung abzulegen. Die Prüfung wird in theoretischer und praktischer Form durchgeführt (Aufgaben mit mehreren Antwortvorschlägen zum Ankreuzen). Inhalt der praktischen Prüfung sind ein Kundengespräch sowie die Abfahrtkontrolle von U-Bahn, Straßenbahn oder Bus. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

In dieser Prüfung soll der/die Auszubildende eine praktische Aufgabe aus dem Bereich 'Fahrdienst' (z.B. Führen eines Fahrzeuges, Vor- und Nachbereitung einer Beförderung, zu ergreifende Maßnahmen bei Betriebsstörung) sowie Aufgaben aus dem kaufmännischen Bereich (z.B. Planung und Disposition des Fahrbetriebes, Verkauf von Dienstleistungen, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) bearbeiten.