Ausbildungsgang

Fachkraft im Fahrbetrieb

Stand: Mai 2008

Die Ausbildung erfolgt im Land Berlin als Verbundausbildung. Vorraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerschein Klasse B
  • Erstausbildung
  • Vermittlung über das Arbeitsamt
  • gesundheitliche Befähigung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, es kann unter bestimmten Voraussetzungen aber mit dem Ausbildungsbetrieb auch eine 2½-jährige Ausbildungsdauer vereinbart werden.<o></o>

Ausgebildet wird im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Land Berlin findet die schulische Ausbildung an 2 Tagen in der Woche statt. Dabei werden die Auszubildenden am OSZ-Verkehr unterrichtet, sofern es den kaufmännischen Teil der Ausbildung betrifft (Kundendienst, Marketing), für den gewerblichen Teil (Fahrezugtechnik, Kontrolle, Warten und Pflegen von Fahrzeugen) werden am OSZ - Kraftfahrzeugtechnik unterrichtet.

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung. Mit erfolgreichem Ablegen der Abschlussprüfung ist man Fachkraft im Fahrbetrieb.