
Ausbildungsgang

Fachkraft im Fahrbetrieb
Stand: Mai 2008
Die Ausbildung erfolgt im Land Berlin als Verbundausbildung. Vorraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung sind:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führerschein Klasse B
- Erstausbildung
- Vermittlung über das Arbeitsamt
- gesundheitliche Befähigung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, es kann unter bestimmten Voraussetzungen aber mit dem Ausbildungsbetrieb auch eine 2½-jährige Ausbildungsdauer vereinbart werden.<o></o>
Ausgebildet wird im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Land Berlin findet die schulische Ausbildung an 2 Tagen in der Woche statt. Dabei werden die Auszubildenden am OSZ-Verkehr unterrichtet, sofern es den kaufmännischen Teil der Ausbildung betrifft (Kundendienst, Marketing), für den gewerblichen Teil (Fahrezugtechnik, Kontrolle, Warten und Pflegen von Fahrzeugen) werden am OSZ - Kraftfahrzeugtechnik unterrichtet.
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung. Mit erfolgreichem Ablegen der Abschlussprüfung ist man Fachkraft im Fahrbetrieb.
