Ausbildungssystem: duales System
- praktischer Teil: 3 Wochentage im Ausbildungsbetrieb
- theoretischer Teil: 2 Wochentage in der Berufsschule
Berufsschulpflicht:
- für Azubis, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben, besteht eine Pflicht
- für die älteren Azubis besteht das Recht zum Besuch der Berufsschule
Dauer: regulär 3 Jahre
- Verkürzungsmöglichkeit auf 2,5 Jahre
- generelle Verkürzungsmöglichkeit bei Nachweis einer Fachhochschul- oder Hochschulreife, sofern der Ausbildungsbetrieb zustimmt.
Vorziehen der Prüfung
- Am Ende des 4. Semesters kann eine Verkürzung vereinbart werden, wenn in den Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschaftslehre und Sozialkunde im Zeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht wurde. Grundsätzliche Voraussetzungen ist jedoch immer auch hier die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes.
Abschlussprüfung
- Schriftliche Prüfungsfächer: Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschaftslehre/Sozialkunde
- Mündliche Prüfung: Mandantenorientierte Sachbearbeitung