Weiterbildung

1. Immobilienfachwirt/in - Prüfung

Aufgabe der Immobilienwirtschaft ist die Verwaltung und Vermietung, der Kauf und Verkauf von Miet- und Eigentumswohnungen, Eigenheimen, gewerblichen Immobilien und Grundstücken. Fachwirte in der Immobilienwirtschaft verfügen über einen kaufmännischen Berufsabschluss und Berufspraxis in diesem Bereich. Hinzu treten vertiefte rechtliche und wohnungswirtschaftliche Kenntnisse sowie das in diesem Rahmen notwendige technische Wissen. Vor allem in Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträgergesellschaften und bei Immobilienmaklern, aber auch bei Banken und Versicherungen haben Fachwirte gute Chancen, anspruchsvolle Aufgaben in der Projektarbeit, der Bauvorbereitung und -durchführung und der Verwaltung von Wohnungen und Grundstücken zu übernehmen. Mangel an Fachleuten und gute Aufstiegsmöglichkeiten haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Aufschwung dieser Weiterbildung geführt; zunehmend wird der Fachwirt auch als Sprungbrett in die Selbstständigkeit als Immobilienmakler genutzt.

Zulassungsvoraussetzungen sind z.B.

  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

Nähere Informationen erteilt die IHK: www.ihk24.de

2. Fachkaufmann/-frau für die Verwaltung von Wohnungseigentum - Prüfung

Die Zahl der verwalteten Eigentumswohnungen in Deutschland steigt stetig. Da sowohl für neu errichtete Eigentumswohnungen wie auch für umgewandelte ehemalige Mietshäuser die Bestellung eines Verwalters gesetzlich vorgeschrieben ist, werden Fachleute mit umfassenden rechtlichen, organisatorischen und kaufmännischen Kenntnissen gesucht. Für Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder andere Kaufleute, die bereits erste Berufspraxis in der Wohnungseigentumsverwaltung erwerben konnten, stellt der Abschluss zum Fachkaufmann die Spezialisierung in dieser Funktion dar. Fachkaufleute können in Wohnungsbau- und -verwaltungsunternehmen, bei Maklern, Banken, Versicherungen oder mit eigenem Gewerbe tätig sein. Sie können Wohnungseigentumsobjekte und Wohnungen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verwalten, wissen technische Probleme der Unterhaltung, der Sanierung und des Neubaus zu lösen und können die oft gegensätzlichen Interessen der Wohnungseigentümer und der Mieter ausgleichen.

Zulassungsvoraussetzungen sind z.B.

  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

Nähere Informationen erteilt die IHK: www.ihk24.de