
Prüfungen
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Prüfung wird in programmierter Form durchgeführt (Aufgaben mit mehreren Antwortvorschlägen zum Ankreuzen).
- Die Teilnahme an der Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.
- Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil aufgeteilt.
- Der schriftliche Prüfungsteil wird in Wirtschafts- und Sozialkunde sowie in Kaufmännischer Steuerung und Kontrolle in programmierter Form durchgeführt, in Immobilienwirtschaft in offener Form.
- In der etwa 6 Wochen später stattfindenden mündlichen Prüfung wird eine praxisbezogene Situationsaufgabe aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer bzw. der dazugehörigen Grundqualifikation zum Ausgangspunkt eines Kunden – oder Teamgesprächs.
In der mündlichen Prüfung bekommt der Prüfling zwei Aufgaben zur Auswahl vorgelegt, die dieselbe Wahlqualifikationseinheit berücksichtigt. Eine davon ist zu bearbeiten.
Die Aufgaben entsprechen einem zu lösenden Problemfall, wie er in der Praxis auftreten kann. Der Prüfling erhält eine Einarbeitungszeit von 20 Min., in der er sich mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Unterlagen auf das Prüfungsgespräch vorbereiten kann.
Das Prüfungsgespräch wird Form eines Team- oder Kundengesprächs geführt und dauert maximal 30 Minuten.
