Abschluss

Die neue Berufsschulverordnung (BSV) hebt den Automatismus auf, dass bei Vorliegen des Hauptschulabschlusses nach erfolgreichem Abschluss des einjährigen Bildungsganges BQL der erweiterte Hauptschulabschluss erreicht wird. Andererseits lässt die neue BSV die Möglichkeit zu, auch ohne Hauptschulabschluss unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen gleich den erweiterten Hauptschulabschluss zu erlangen.

 

Voraussetzungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses

 

Erfolgreicher Abschluss* des Bildungsganges BQL

 

Voraussetzungen für den Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses

 

Erfolgreicher Abschluss* des Bildungsganges BQL

 
und

 
Notendurchschnitt von 3,0 in den allgemeinbildenden und fachtheoretischen Fächern

 

(Der Notendurchschnitt wird auf eine Stelle hinter dem Komma ermittelt und nicht gerundet. Leistungen im Fach Sport bleiben bei der Ermittlung des Durchschnitts unberücksichtigt.)

 
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 
* Erfolgreicher Abschluss des Bildungsganges

 
Mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Fächern

 
Ausgleichsregelung für allgemeinbildende und fachtheoretische Fächer

 
1 x 5 =  Ausgleich durch 2 x 3 in anderen allgemeinbildenden und fachtheoretischen Fächern

 
1 x 6  = Ausgleich durch 2 x 2 in anderen allgemeinbildenden und fachtheoretischen Fächern

 
(Leistungen in Sport können nicht zum Ausgleich herangezogen werden.)

Ausgleichsregelung für fachpraktische Fächer

 
1 x 5 =  Ausgleich durch 1 x 3 in einem anderen fachpraktischen Fach

1 x 6  = Ausgleich durch 1 x 2 in einem anderen fachpraktischen Fach

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------